Steinstatue der Göttin Justitia

Die Härtefallkomission prüft das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe, die ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt in Deutschland von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen.

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Ökumene und Sozialarbeit

Härtefallkommission

Seit 2006 ist in Bayern auf der Grundlage des § 23a Aufenthaltsgesetz eine Härtefallkommission eingerichtet.

Die Kommission prüft das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe, die ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt in Deutschland von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen.

Unter den neun stimmberechtigten Mitgliedern befindet sich auch je ein Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern wird von Oberkirchenrat Michael Martin vertreten. Ansprechpartnerin für Fragen zur Härtefallkommission sowie für die Menschen, deren Fälle durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern eingebracht werden, ist Claudia Dunckern.

26.01.2024
Andrea Seidel

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Ansprechpartnerin für Härtefallkommission

Claudia Dunckern

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Abteilung C - Ökumene, Kirchliches Leben
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