Kirche bietet Menschen Asyl – wichtig für ein konstruktives Miteinander in der einen Welt.
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Handlungsfeld 6
Kirchenasyl
Viele Kirchengemeinden sehen sich durch die Frage herausgefordert, wie Flüchtlingen in einer humanitär und rechtlich schwierigen Lage geholfen werden kann. Der Ansprechpartner und Berater für Kirchenasyl der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern prüft gemeinsam mit dem Kirchenvorstand, dem verantwortlichen Pfarrer, der Pfarrerin und dem beauftragten Rechtsbeistand, ob ein besonderer humanitärer Härtefall vorliegt.
Nur in diesem Fall wird ein so genanntes Kirchenasyl gewährt, eine Aufnahme auf Zeit in kirchlichen Räumen. Der Staat respektiert die Tradition des Kirchenasyls. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zu einer erneuten Prüfung der humanitären Notlage des Flüchtlings bereit.
Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum. Asyl gewährt allein der Staat. Aber es ist ein wertvoller Dienst am Rechtsstaat, wenn sich Christinnen und Christen aufgrund ihres Gewissens, ihrer Glaubensüberzeugung und ihrer ethischen Maßstäbe dafür einsetzen, dass Flüchtlinge zu ihrem Recht kommen.
Zentraler Bestandteil unseres Grundgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde. Sie ist unantastbar und muss auch und gerade bei Menschen auf der Flucht gewahrt und gesichert werden. Kirchenasyl ist daher kein Affront gegen das Recht, sondern Dienst am Recht, das Leben zu schützen hat. Es konfrontiert staatliche Stellen mit der Frage nach dem Vollzug in der Praxis: Wie wird das geltende Recht im konkreten Fall angewendet und was muss verbessert werden, um Asylsuchenden und ihrem berechtigten Wunsch nach einem Leben in Sicherheit gerecht werden zu können?
Wenn eine Kirchengemeinde konkret mit der Bitte um Kirchenasyl befasst ist, dann sind viele inhaltliche und organisatorische Fragen zu bedenken. Hierbei unterstützt der Berater und Ansprechpartner für Kirchenasyl der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Diakon David Geitner.
25.01.2024
Claudia Dunckern
Ansprechpartner für Kirchenasyl
David Geitner
Landeskirchenamt
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München
Tel.: 0162 / 8409375
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